Weddingplaner München, Augsburg- Agentur Deko Style - Telefon:08258/928316 - Waldstr.7 - 86559 Adelzhausen
         
   
   
 
 

Impressum

Agentur Deko Style

Inhaberin: Rufiye Yarimer
Waldstr. 7
86559 Adelzhausen

Telefon: 0 82 58 / 92 83 16
Telefax: 0 82 58 / 92 89 02
E-Mail: an Deko Style schreiben

Steuernummer: 102/291/51318
Ust Id-Nr.: DE239846974

 

Webumsetzung Typo3 Agentur

 

Internetagentur webtu

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Liefer- und Leistungsbedingungen der Agentur Deko Style, Rufiye Yarimer, Waldstr. 7, 86559 Adelzhausen

1. Allgemeines

1.1
In nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden unsere Kunden, bzw. Vertragspartner als „Auftraggeber“ und die Agentur Deko Style als „DS“ bezeichnet. Eine rechtliche Einordnung der jeweiligen Vertragsbeziehung soll damit nicht vorgenommen werden.

1.2
Die nachstehenden Bedingungen werden Bestandteil sämtlicher Verträge die zwischen Auftraggeber und DS abgeschlossen werden. Dies gilt auch dann, wenn die DS gegen etwaige vom Auftraggeber gemachten Einschränkungen keinen Widerspruch erhebt. Im Übrigen gelten die jeweils bei Vertragsabschluß bestehenden gesetzlichen Bestimmungen.

1.3
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers und weitere Vereinbarungen sowie Änderungen und Nebenabreden werden nur gültig, soweit die DS sich ausdrücklich in schriftlicher Form einverstanden erklärt.

2. Vertragsabschluss und Angebot

2.1
Vertragserklärungen der DS, insbesondere Leistungsangebote und etwaige Angebotsannahmen, verpflichten die DS nur dann, sofern diese in schriftlicher Form erklärt werden. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch die DS..

2.2
Ein Vertag kommt nur zustande, wenn dieser schriftlich niedergelegt und der Vertrag rechtswirksam unterschrieben ist. Sollten trotz des Schriftformerfordernisses durch die DS Leistungen für den Auftraggeber ausgeführt werden, entsteht ein Vergütungsanspruch der DS jeweils in Höhe entsprechend den dem Auftraggeber unterbreiteten Angebot der DS bzw. andernfalls in ortsüblicher, angemessener Höhe.

3. Änderungen

3.1
Die DS ist nicht verpflichtet, Änderungswünsche des Auftraggebers nach Vertragsschluss zu berücksichtigen. Sofern die DS nach eigenem Ermessen den Änderungswünschen des Auftragsgebers nachkommt, ist sie berechtigt, angemessene Aufschläge anteilig für die geänderten Leistungen zu verlangen, mindestens jedoch, wie folgt:
Bei Änderungen
binnen einer Woche vor Veranstaltungsbeginn: 20 %
bis zu einem Tag vor Veranstaltungsbeginn: 30 %
während der Veranstaltung: 50 %

4. Leistungsumfang

4.1
Zu den Leistungen der DS zählen insbesondere alle Sach- und Dienstleistungen die zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind. DS bestimmt, welcher Betrieb den Auftrag ausführen wird. Soweit DS aufgrund der Wünsche des Auftraggebers Leistungen Dritter in Anspruch nehmen muss, ist DS berechtigt, die jeweiligen Subunternehmerverträge im Namen und für Rechung des Auftraggebers zu schließen. DS muss diese Fremdleistungen in Rahmen der Angebote nicht kenntlich machen.

4.2
Der genaue Gegenstand und die damit verbunden Leistungspflichten ergeben sich aus den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.

4.3.
Gegenstände und Materialien, die für die Durchführung des Auftrages an den Auftraggeber ausgeliehen oder verkauft werden und von der DS angeliefert werden, bleiben im Eigentum der DS und sind bei Leihmaterial unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung an DS herauszugeben. Etwaige Fehlmengen werden nach Rückgabe und Prüfung der restlichen Gegenstände gemäß Satz 1 zu Widerbeschaffungspreisen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

4.4.
Bei Miet- und Leihartikel werden nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Die Mietgebühr wird für 3 Werktage (1 Mieteinheit = 3 Tage) berechnet. Ausgenommen davon sind Lieferungen zu Messen und Ausstellungen; dabei ist 1 Tag eine Mieteinheit. Falls die gemieteten Gegenstände nicht rechtzeitig zurückgegeben werden, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch um je angefangene Mieteinheit bis zur Rückgabe.

4.5
Für nicht gesäuberte Mietgegenstände wird eine Reinigungsgebühr von 30 % des Mietpreises (pro Mieteinheit) berechnet. Sind die Mietgegenstände teilweise beschmutzt, wird auf die gesamte Mieteinheit die Pauschale berechnet. Die Reinigung von Tischwäsche und Kerzenleuchtern ist im Mietpreis enthalten.

5. Preise

5.1
Alle Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Rechungslegung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.2
Bei einer Überschreitung des Zeitraumes von 120 Tagen zwischen Auftragsannahme und Veranstaltungsbeginn behält sich die DS das Recht vor, eine Preisänderung vorzunehmen.

5.3
Alle angegebenen Maße und Stundenangaben sind Cirka-Angaben, die Rechungsstellung erfolgt nach geleisteten Stunden und verbrauchtem Material.

5.4
Für Mietgegenstände behält sich DS vor eine Kaution zu verlangen.

6. Lieferzeit

6.1
Die in den jeweiligen getroffenen Vereinbarungen angegebenen Liefer- und Leistungszeiten sind grundsätzlich verbindlich.

6.2
 Die DS wird jedoch von einer Lieferverpflichtung frei, sofern sie an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert wird, welche sie trotz der nach den Umständen des Vorfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte. Hierzu zählt insbesondere höhere Gewalt, Betriebsstörungen (z.B. Streik oder Aussperrungen), behördliche Eingriffe, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe etc., sofern durch die vorstehenden Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich wird. Bei diesen Hinderungsgründen ist es unerheblich, ob sie bei dem Auftraggeber oder bei der DS entstehen.

6.3
Soweit DS aufgrund vorstehender Vorschriften von der Lieferverpflichtung frei wird, entfallen etwaige hieraus abgeleitete Schadenersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Auftraggebers oder dritter.

6.4
Unbeschadet dessen ist der Auftraggeber verpflichtet, alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Kosten, die bis zu dem Zeitpunkt entstanden sind, zu dem die DS gemäß vorstehender Regelung von der Leistung frei wird, zu erstatten.

7. Stornierungen

Erfolgt ein Vertragsrücktritt von Seiten des Auftraggebers 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn, wird dem Auftraggeber die Vertragssumme abzüglich ersparter Aufwendungen in Rechnung gestellt. Bei Stornierungen 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Auftragssumme fällig.
Bei einer späteren Stornierung ab drei Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird die volle Auftragssumme fällig. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, der DS einen geringeren Schaden nachzuweisen. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben von dieser Regelung unberührt.

8. Zahlung, Verzug, Aufrechung

8.1
Die DS ist jederzeit berechtigt, eine Anzahlung bis zur Höhe von 60 % der Auftragssumme von dem Auftraggeber zu verlangen. Wird eine Anzahlung vereinbart, ohne das der genaue Veranstaltungstermin feststeht, wird die Anzahlung spätestens sieben Tage vor dem zu bestimmenden Veranstaltungszeitpunkt fällig.

8.2
Der offene Saldo der Schlussrechung ist innerhalb 14 Tagen ohne Abzug ab Rechnungsdatum fällig. Lagerentgelt ist ebenfalls innerhalb 14 Tagen ohne Abzug ab Rechnungsdatum fällig.

8.3
Bei Neukunden und reinen Mietrechnungen ist der Kaufpreis im voraus zu entrichten, spätestens bei Übergabe der Mietgegenstände inkl. Kaution.

8.4
Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank (oder einer europäischen Nachfolgeorganisation) berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt hiervon unberührt.

9. Beanstandungen

9.1
Beanstandungen sind zunächst unverzüglich dem ausführenden Betrieb bzw. dem Aufbau- oder Veranstaltungsleiter in konkretisierter Form mitzuteilen.

9.2
Verdeckte Mängel an gelieferten Waren und den Leistungen der DS sind von dem Auftraggeber unverzüglich mündlich bzw. telefonisch, spätestens jedoch innerhalb von zwei Tagen nach der Entdeckung schriftlich der DS mitzuteilen.

10. Haftung und Gefahrenübergang

10.1
Unverzüglich bei Anlieferung der Ware hat der Auftraggeber diese sorgfältig zu prüfen. Im Falle etwaiger Reklamation gilt Ziff. 9.

10.2
Mit Übernahme gemäß 10.1 der Lieferung bzw. Sachleistung nach Ziff. 3 dieser Bedingung durch den Auftraggeber geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung sowie Folgeschäden auf den Auftraggeber über.

10.3
Eine Haftung für mittelbare Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

11. Gewährleistung

Ansprüche des Auftraggebers wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften können gegenüber der DS nur dann geltend gemacht werden, wenn diese Eigenschaften von DS in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als Zusicherung bezeichnet werden.

12. Schriftform

Änderungen oder Ergänzungen sowie die Aufhebung auch einzelner Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform. Auch die Aufhebung der Schriftformerfordernis bedarf der Schriftform.

13. Teilwirksamkeit

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen vertraglichen Bestimmungen verpflichten sich die Vertragsparteien dies unverzüglich im Wege ergänzender Vereinbarungen durch eine schriftliche Abrede zu ersetzen, die dem Ergebnis der unwirksamen Bestimmungen wirtschaftlich am nächsten kommt.

14. Gerichtsstand

Unter Vollkaufleuten gilt für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand Augsburg.

15. Anwendbares Recht

Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

16. zusätzliche Bestimmungen bei Einlagerung von Waren

16.1 Lagerhaltung
Zusätzlich zu den unter Punkt 1 – 16 genannten AGB´s der DS gelten für den Auftraggeber bei Einlagerung seiner Waren diese zusätzlichen Bestimmungen. Bei Lagerhaltung von Waren oder Dekorationsutensilien muss die Ware auf Europaletten lagerfähig und bruchsicher vom Auftraggeber verpackt sein. Empfindliches muss gekennzeichnet sein

16.2 Preise – Lagerentgelt – Zahlung – Verzug - Aufrechnung
Das Lagerentgelt wird nach vereinbarter Fläche pro Monat berechnet. Bei einer jährlichen Zahlung des Lagerentgelts werden 3 % Rabatt gewährt. Auf Wunsch kann die Ware abgeholt und geliefert werden, diese Option wird nach Aufwand abgerechnet. Der qm Preis versteht sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

16.3 Betriebs- und Nebenkosten
Es wird keine Vorauszahlung der Nebenkosten vereinbart. Die Abrechnung erfolgt einmalig im Jahr. Neben dem Lagerentgelt trägt der Auftraggeber die anteiligen Betriebs- und Nebenkosten. Insbesondere Kosten für Wasserversorgung, Entwässerung, Heizung, Strom, Straßenreinigung und Müllabfuhr, Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung, Gebäudeversicherungen und Grundsteuer. Außerdem alle Kosten der 2. Berechnungsverordnung. DS nimmt jährlich eine Nebenkostenabrechnung vor.

16.4 - Lagerbeginn und -dauer
Die Mindestlagerung beträgt fünf Jahre und beginnt ab dem Tag der im Lagervertrag festgelegten Einlagerung. Das Lagerverhältnis verlängert sich jeweils um ein Jahr, falls es nicht 6 Monate vor Ablauf der Mietzeit gekündigt wird. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem anderen Vertragsteil spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vertrages zugegangen sein, dies gilt ebenfalls bei einer Verringerung der Lagerfläche. Die Mindestfläche für Einlagerungen beträgt 250 qm.

16.5 - Versicherung
Die eingelagerte Ware ist gegen Elementarschäden wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm versichert. Weitere Versicherung können auf Wunsch des Kunden angeboten und abgeschlossen werden. Die Kosten trägt der Auftraggeber.

16.6 Pfandrecht
Der Auftraggeber erklärt, dass die in die Lagersache eingebrachten Sachen sein freies Eigentum, nicht gepfändet und nicht verpfändet sind. DS kann auf Forderungen, die er gegenüber dem Auftraggeber hat das Pfandrecht in Anspruch nehmen.

16.7 Räumlichkeiten
Zur Verfügung stehen 2 Standorte. Der erste Standort befindet sich in der Flurstr. 69, 86551 Aichach. Der zweite Standort in der Thyssenstr. 31, 86368 Gersthofen. DS entscheidet in welchen dieser Standorte Sie die Ware des Auftraggebers einlagert.

16.8 Änderung der Rechtsform
Ändert sich die Rechtsform des Unternehmens des Auftraggebers, treten Änderungen im Handelsregister, bei der Gewerbeanmeldung oder in anderen, für das Lagervertragsverhältnis wichtigem Zusammenhang ein, so hat der Mieter dies dem Vermieter anzuzeigen, Bei Veräußerung des Betriebes des Auftraggebers oder eines Teiles davon, bedarf es wegen des Übergangs dieses Vertrages auf den Rechtsnachfolger einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit DS. Ein Anspruch auf Übergang dieses Vertrages besteht nicht.

 

 

 

 

 

 

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