Weddingplaner München, Augsburg- Agentur Deko Style - Telefon:08258/928316 - Waldstr.7 - 86559 Adelzhausen
         
   
   
 
 

Impressum

Agentur Deko Style

Inhaberin: Rufiye Renken
Waldstr. 7
86559 Adelzhausen

Telefon: 0 82 58 / 92 83 16
Telefax: 0 82 58 / 92 89 02
E-Mail: an Deko Style schreiben

Steuernummer: 102/291/51318
Ust Id-Nr.: DE239846974 

 

Webumsetzung HTM webTU GmbH

 

Typo3 Agentur HTM webTU GmbH

Stand Januar 2016

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Liefer- und Leistungsbedingungen der Agentur Deko Style, Rufiye Renken, Waldstr. 7, 86559 Adelzhausen

 

1. Allgemeines

1.1
In nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden unsere Kunden, bzw. Vertragspartner als „Auftraggeber“ und die Agentur Deko Style als „DS“ bezeichnet. Eine rechtliche Einordnung der jeweiligen Vertragsbeziehung soll damit nicht vorgenommen werden.

1.2
Die nachstehenden Bedingungen werden Bestandteil sämtlicher Verträge die zwischen Auftraggeber und DS abgeschlossen werden. Dies gilt auch dann, wenn die DS gegen etwaige vom Auftraggeber gemachten Einschränkungen keinen Widerspruch erhebt. Im Übrigen gelten die jeweils bei Vertragsabschluss bestehenden gesetzlichen Bestimmungen.

1.3
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers und weitere Vereinbarungen sowie Änderungen und Nebenabreden werden nur gültig, soweit die DS sich ausdrücklich in schriftlicher Form einverstanden erklärt.

 

2. Vertragsabschluss und Angebot

2.1
Vertragserklärungen der DS, insbesondere Leistungsangebote und etwaige Angebotsannahmen, verpflichten die DS nur dann, sofern diese in schriftlicher Form erklärt werden. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch die DS.

2.2
Ein Vertag kommt zustande, wenn dieser schriftlich niedergelegt und der Vertrag rechtswirksam unterschrieben ist. Sollten trotz des fehlenden Schriftformerfordernisses durch die DS Leistungen für den Auftraggeber ausgeführt werden, entsteht ein Vergütungsanspruch der DS jeweils in Höhe entsprechend den dem Auftraggeber unterbreiteten Angebot der DS bzw. andernfalls in ortsüblicher, angemessener Höhe.

 

3. Änderungen 

3.1
Die DS ist nicht verpflichtet, Änderungswünsche des Auftraggebers nach Vertragsschluss zu berücksichtigen. Sofern die DS nach eigenem Ermessen den Änderungswünschen des Auftragsgebers nachkommt, ist sie berechtigt, angemessene Aufschläge anteilig für die geänderten Leistungen zu verlangen, mindestens jedoch, wie folgt:
Bei Änderungen
binnen einer Woche vor Veranstaltungsbeginn: 20 %
bis zu einem Tag vor Veranstaltungsbeginn: 30 %
während der Veranstaltung: 50 %

 

4. Leistungsumfang

4.1
Zu den Leistungen der DS zählen insbesondere alle Sach- und Dienstleistungen die zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind. DS bestimmt, welcher Betrieb den Auftrag ausführen wird. Soweit DS aufgrund der Wünsche des Auftraggebers Leistungen Dritter in Anspruch nehmen muss, ist DS berechtigt, die jeweiligen Subunternehmerverträge im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu schließen. DS muss diese Fremdleistungen in Rahmen der Angebote nicht kenntlich machen.

4.2
Der genaue Gegenstand und die damit verbunden Leistungspflichten ergeben sich aus den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.

4.3.
Gegenstände und Materialien, die für die Durchführung des Auftrages an den Auftraggeber ausgeliehen oder verkauft werden und von der DS angeliefert werden, bleiben im Eigentum der DS und sind bei Leihmaterial unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung an DS herauszugeben. Etwaige Fehlmengen werden nach Rückgabe und Prüfung der restlichen Gegenstände gemäß Satz 1 zu Widerbeschaffungspreisen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

4.4.
Bei Miet- und Leihartikel werden nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Die Mietgebühr wird für 3 Werktage (1 Mieteinheit = 3 Tage) berechnet. Ausgenommen davon sind Lieferungen zu Messen und Ausstellungen; dabei ist 1 Tag eine Mieteinheit. Falls die gemieteten Gegenstände nicht rechtzeitig zurückgegeben werden, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch um je angefangene Mieteinheit bis zur Rückgabe.

4.5
Für nicht gesäuberte Mietgegenstände wird eine Reinigungsgebühr von 30 % des Mietpreises (pro Mieteinheit) berechnet. Sind die Mietgegenstände teilweise beschmutzt, wird auf die gesamte Mieteinheit die Pauschale berechnet. Die Reinigung von Tischwäsche und Kerzenleuchtern ist im Mietpreis enthalten.

 

5. Preise

5.1 
Alle Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.2
Bei einer Überschreitung des Zeitraumes von 120 Tagen zwischen Auftragsannahme und Veranstaltungsbeginn behält sich die DS das Recht vor, eine Preisänderung vorzunehmen.

5.3
Alle angegebenen Maße und Stundenangaben sind Circa-Angaben, die Rechnungsstellung erfolgt nach geleisteten Stunden und verbrauchtem Material. Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge werden nach Aufwand berechnet. Alle Saisonaufträge werden zzgl. mit 100 % Zuschlag abgerechnet.

5.4
Für Mietgegenstände behält sich DS vor eine Kaution zu verlangen.

 

6. Lieferzeit

6.1
Die in den jeweiligen getroffenen Vereinbarungen angegebenen Liefer- und Leistungszeiten sind grundsätzlich verbindlich.

6.2
Die DS wird jedoch von einer Lieferverpflichtung frei, sofern sie an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert wird, welche sie trotz der nach den Umständen des Vorfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte. Hierzu zählt insbesondere höhere Gewalt, Betriebsstörungen (z.B. Streik oder Aussperrungen), behördliche Eingriffe, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe etc., sofern durch die vorstehenden Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich wird. Bei diesen Hinderungsgründen ist es unerheblich, ob sie bei dem Auftraggeber oder bei der DS entstehen.

6.3
Soweit DS aufgrund vorstehender Vorschriften von der Lieferverpflichtung frei wird, entfallen etwaige hieraus abgeleitete Schadenersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Auftraggebers oder dritter.

6.4
Unbeschadet dessen ist der Auftraggeber verpflichtet, alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Kosten, die bis zu dem Zeitpunkt entstanden sind, zu dem die DS gemäß vorstehender Regelung von der Leistung frei wird, zu erstatten.

 

7. Stornierungen

Erfolgt ein Vertragsrücktritt von Seiten des Auftraggebers 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn, wird dem Auftraggeber die Vertragssumme abzüglich ersparter Aufwendungen in Rechnung gestellt. Bei Stornierungen 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Auftragssumme fällig. Bei einer späteren Stornierung ab drei Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird die volle Auftragssumme fällig. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, der DS einen geringeren Schaden nachzuweisen. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben von dieser Regelung unberührt.

8. Zahlung, Verzug, Aufrechnung

8.1
Die DS ist jederzeit berechtigt, eine Anzahlung bis zur Höhe von 70 % der Auftragssumme von dem Auftraggeber zu verlangen. Wird eine Anzahlung vereinbart, ohne das der genaue Veranstaltungstermin feststeht, wird die Anzahlung spätestens sieben Tage vor dem zu bestimmenden Veranstaltungszeitpunkt fällig.

8.2
Falls nicht anders vereinbart ist der offene Saldo der Rechnung oder Schlussrechnung innerhalb 14 Tagen ohne Abzug ab Rechnungsdatum fällig. Lagerentgelt ist ebenfalls innerhalb 14 Tagen ohne Abzug ab Rechnungsdatum fällig, falls nicht anders vereinbart.

8.3
Bei Neukunden und reinen Mietrechnungen ist der Kaufpreis im Voraus zu entrichten, spätestens bei Übergabe der Mietgegenstände inkl. Kaution.

8.4
Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Gläubiger kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ibleibt davon unberührt. Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat bei Verzug des Schuldners, wenn dieser kein Verbraucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Dies gilt auch, wenn es sich bei der Entgeltforderung um eine Abschlagszahlung oder sonstige Ratenzahlung handelt.

 

9. Beanstandungen

9.1
Beanstandungen sind zunächst unverzüglich dem ausführenden Betrieb bzw. dem Aufbau- oder Veranstaltungsleiter in konkretisierter Form mitzuteilen.

9.2
Verdeckte Mängel an gelieferten Waren und den Leistungen der DS sind von dem Auftraggeber unverzüglich mündlich bzw. telefonisch, spätestens jedoch innerhalb von zwei Tagen schriftlich der DS mitzuteilen.

 

10. Haftung und Gefahrenübergang

10.1
Unverzüglich bei Anlieferung der Ware hat der Auftraggeber diese sorgfältig zu prüfen. Im Falle etwaiger Reklamation gilt Ziff. 9.

10.2
Mit Übernahme gemäß 10.1 der Lieferung bzw. Sachleistung nach Ziff. 3 dieser Bedingung durch den Auftraggeber geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung sowie Folgeschäden auf den Auftraggeber über.

10.3
Eine Haftung für mittelbare Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

11.
Nutzungs-, Urheber-, Eigentums- und sonstige Rechte

11.1
Die DS fertigt das vereinbarte Werk und räumt dem Auftraggeber für dieses, ein einmaliges Nutzungsrecht ein. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf eines zusätzlichen Vertrags zwischen der DS und dem Auftraggeber.

11.2 
Die DS behält sich das Recht vor, Werke die für Ihre Auftraggeber gefertigt wurden, im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu nutzen, so dies im Vertrag nicht eindeutig ausgeschlossen wurde.

11.3 Stellt der Auftraggeber der DS andere Werke (z.B. Logos, Fotos, Werbetexte etc.) zur Verfügung die in das Werk der Werbeagentur eingearbeitet werden sollen oder die verändert werden sollen so versichert er mit der Übergabe dass er sich im Besitz der hierfür notwendigen Nutzungsrechte verfügt und diese auf die DS übergehen lässt. Der Auftraggeber wird die DS von allen Forderungen seitens der Urheber dieser Werke frei halten und ggf. anfallende Kosten zur Rechtsverteilung der DS übernehmen.

11.4 
Von uns erstellte Vorlagen, Entwürfe und Konzepte zur Angebotserstellung stellt ein Urheberrecht dar und kein Nutzungsrecht egal in welcher Form für den Angebotseinholer bzw. Auftraggeber. Jede Verwendung oder Weiterleitung unserer Vorlagen, Konzepte, Entwürfe usw. an andere oder durch andere bedarf unserer ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung, wobei wir berechtigt sind, ein angemessenes Entgelt zu verlangen. Von uns gefertigte oder geschaffene Entwürfe, Konzepte, Vorlagen usw. können in Rechnung gestellt werden, auch wenn eine entsprechende Bestellung oder Beauftragung nicht erfolgt.
Urheber-, Eigentums- und sonstige Rechte an von uns gefertigten oder geschaffenen Entwürfen, Zeichnungen, Mustern, Druckvorlagen und sonstigen Arbeitsmitteln behalten wir auch im Falle ihrer Zahlung durch den Kunden. Solche Arbeitsmittel sind auf unser Verlangen in unserem Besitz zu belassen bzw. an uns herauszugeben, ohne daß ein Zurückbehaltungsrecht eingesetzt werden kann.
Der Auftraggeber trägt alleine die Verantwortung und haftet dafür, dass uns überlassene Vorlagen und sonstige Arbeitsmittel aller Art Schutzrechte Dritter nicht verletzen. Von Unterlassungs- bzw. Schadenersatzansprüche Dritter einschließlich der Kosten Ihrer Geltendmachung stellt uns der Kunde frei.

 

12. Bestimmungen bei Einlagerung von Waren

12.1 – Lagerhaltung
Zusätzlich zu den unter Punkt 1 – 16 genannten AGB´s der DS gelten für den Auftraggeber bei Einlagerung seiner Waren diese zusätzlichen Bestimmungen. Bei Lagerhaltung von Waren oder Dekorationsutensilien muss die Ware auf Europaletten lagerfähig und bruchsicher vom Auftraggeber verpackt sein. Empfindliches muss gekennzeichnet sein.

12.2 Preise – Lagerentgelt – Zahlung – Verzug - Aufrechnung
Das Lagerentgelt wird nach vereinbarter Fläche pro Monat berechnet. Bei einer jährlichen Zahlung des Lagerentgelts werden 3 % Rabatt gewährt. Auf Wunsch kann die Ware abgeholt und geliefert werden, diese Option wird nach Aufwand abgerechnet. Der qm Preis versteht sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

12.3 Betriebs- und Nebenkosten
Es wird keine Vorauszahlung der Nebenkosten vereinbart. Die Abrechnung erfolgt einmalig im Jahr. Neben dem Lagerentgelt trägt der Auftraggeber die anteiligen Betriebs- und Nebenkosten. Insbesondere Kosten für Wasserversorgung, Entwässerung, Heizung, Strom, Straßenreinigung und Müllabfuhr, Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung, Gebäudeversicherungen und Grundsteuer. Außerdem alle Kosten der 2. Berechnungsverordnung.
DS nimmt jährlich eine Nebenkostenabrechnung vor.

12.4 - Lagerbeginn und -dauer
Die Mindestlagerung beträgt fünf Jahre und beginnt ab dem Tag der im Lagervertrag festgelegten Einlagerung. Das Lagerverhältnis verlängert sich jeweils um ein Jahr, falls es nicht 6 Monate vor Ablauf der Mietzeit gekündigt wird. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem anderen Vertragsteil spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vertrages zugegangen sein, dies gilt ebenfalls bei einer Verringerung der Lagerfläche.
Die Mindestfläche für Einlagerungen beträgt 250 qm.

12.5 - Versicherung
Die eingelagerte Ware ist gegen Elementarschäden wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm versichert. Weitere Versicherung können auf Wunsch des Kunden angeboten und abgeschlossen werden. Die Kosten trägt der Auftraggeber.

12.6 Pfandrecht
Der Auftraggeber erklärt, dass die in die Lagersache eingebrachten Sachen sein freies Eigentum, nicht gepfändet und nicht verpfändet sind. DS kann auf Forderungen, die er gegenüber dem Auftraggeber hat das Pfandrecht in Anspruch nehmen.

12.7 Räumlichkeiten
Zur Verfügung stehen 2 Standorte. Der erste Standort befindet sich in der Flurstr. 69, 86551 Aichach. Der zweite Standort in der Karl von Linde Straße 9, 86551 Aichach-Gallenbach. DS entscheidet in welchen dieser Standorte Sie die Ware des Auftraggebers einlagert.

12.8 Änderung der Rechtsform
Ändert sich die Rechtsform des Unternehmens des Auftraggebers, treten Änderungen im Handelsregister, bei der Gewerbeanmeldung oder in anderen, für das Lagervertragsverhältnis wichtigem Zusammenhang ein, so hat der Auftraggeber dies DS anzuzeigen, Bei Veräußerung des Betriebes des Auftraggebers oder eines Teiles davon, bedarf es wegen des Übergangs dieses Vertrages auf den Rechtsnachfolger einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit DS. Ein Anspruch auf Übergang dieses Vertrages besteht nicht.

12. 9 Haftung

12.9.1 Schadenersatzansprüche des Auftraggeber gleich welcher Art einschließlich solcher aus vorvertraglichem Bereich und unerlaubter Handlung sind beschränkt auf Fälle vorsätzlicher und grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch DS oder seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

12.9.2 Für leichte Fahrlässigkeit - auch seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen - haftet DS nur, wenn dadurch eine ihm obliegende Kardinalpflicht nachhaltig verletzt wird. Eine Kardinalpflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In solchen Fällen ist die Haftung DS beschränkt auf den typischerweise entstehenden vorhersehbaren und unmittelbaren Schaden.

12.9.3 Nach Maßgabe der vorstehenden Ziffern 1. und 2. ist eine Haftung DS ebenfalls ausgeschlossen für durch Feuer, Rauch, Ruß, Schnee, Wasser, Schwamm und allmähliche Einwirkung von Feuchtigkeit entstehende Schäden, es sei denn, dass die Schäden durch grobe Vernachlässigung der Mietsache entstanden sind und DS es trotz rechtzeitiger Anzeige und Aufforderung Auftraggeber unterlassen hat, innerhalb angemessener Frist die Mängel zu beseitigen. Die weitergehende Haftung des DS gemäß § 536a BGB wegen anfänglicher Mängel wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Haftung DS wegen Arglist gemäß § 536 d BGB bleibt unberührt.

12.9.4 DS empfiehlt dem Auftraggeber, die eingebrachten Mietsachen gegen Entwendung, Beschädigung, Verlust etc. in ausreichender Höhe zu versichern. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass DS eine solche Versicherung zugunsten des Auftraggebers nicht abgeschlossen hat.

 

13. Gewährleistung

Ansprüche des Auftraggebers wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften können gegenüber der DS nur dann geltend gemacht werden, wenn diese Eigenschaften von DS in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als Zusicherung bezeichnet werden. 

 

14. Schriftform

Änderungen oder Ergänzungen sowie die Aufhebung auch einzelner Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform. Auch die Aufhebung der Schriftformerfordernis bedarf der Schriftform. 

 

15. Teilwirksamkeit

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen vertraglichen Bestimmungen verpflichten sich die Vertragsparteien dies unverzüglich im Wege ergänzender Vereinbarungen durch eine schriftliche Abrede zu ersetzen, die dem Ergebnis der unwirksamen Bestimmungen wirtschaftlich am nächsten kommt. 

 

16. Gerichtsstand

Unter Vollkaufleuten gilt für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand Augsburg. 

17. Anwendbares Recht

Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland

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